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Caspar Manufaktur
Caspar Manufaktur
Deine Wege zu uns.
Caspar Wissen · White-Label & Direktversand

Neutralversand von Tapeten.
Deine Marke. Klare Verantwortung.

Du verkaufst die Tapete. Wir produzieren für dich und können innerhalb Deutschlands nach Abstimmung direkt an deinen Kunden liefern. Für Auslandsaufträge organisierst du die Abholung und den Weitertransport. Hier erfährst du, was dabei für Neutralität, Reihengeschäfte, Verpackungen, PPWR und EUDR wichtig ist.

Von Caspar Manufaktur Für Shops, Händler & Projektpartner Stand:
Ohne Caspar-Logo ist nicht automatisch neutral.

Auch sichtbare Logos und Kontaktdaten von Verpackungslieferanten gehören zur Beurteilung des tatsächlichen Markenauftritts.

Ausland: Abholung statt Caspar-Versand.

Kein neutraler Auslandsversand über unseren Caspar-/DHL-Zugang. Du beauftragst Abholung und Weitertransport.

Vor dem Verkauf klären.

Steuernummer, Warenbewegung, Versandunterlagen, Verpackungspflichten und Produktnachweise vorher klären.

Zur Einordnung: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Eine konkrete Versandfreigabe hängt von Auftrag, Lieferkette und den geltenden Vorgaben ab. Produktbezogene Kennzeichnungs- und Sicherheitspflichten bleiben ebenfalls bestehen.

Dein Auftritt.
Neutralität ehrlich abstimmen.

Caspar produziert deine individuellen Tapeten. Innerhalb Deutschlands können wir nach Abstimmung direkt an deine Geschäfts- oder Endkunden liefern. Eigene Einleger, Montagehinweise, Kontaktdaten oder QR-Codes deiner Marke lassen sich in den vereinbarten Ablauf integrieren.

Ein Paket ohne Caspar-Werbung ist noch nicht vollständig neutral. Entscheidend ist, was dein Kunde tatsächlich sieht: den Karton, das Versandlabel, Einleger und gegebenenfalls Begleitunterlagen. Verpackungen mit sichtbaren Logos oder Kontaktdaten anderer Lieferanten erfüllen kein Versprechen einer vollständig neutralen Verpackung.

Ausland: kein neutraler Versand über den Caspar-/DHL-Zugang. Bei unserem derzeit genutzten Zugang lässt sich die abweichende Absenderadresse nicht so speichern und verwenden, wie es für diesen neutralen Versandablauf erforderlich wäre. Deshalb müssen Auslandsaufträge bei uns abgeholt werden. Du organisierst beziehungsweise beauftragst die Abholung und den Weitertransport.

Nutzt du dafür einen Paketdienst oder eine Spedition, erfolgt die Beauftragung über deinen eigenen Versandvertrag beziehungsweise Zugang. Absender, Rücksendeadresse und Versandunterlagen müssen trotzdem zur tatsächlichen Lieferkette passen. Ein eigenes Versandkonto macht bedruckte Lieferantenkartons nicht neutral.

Für die Abwicklung von Auslandsaufträgen musst du uns deine Steuernummer angeben. Je nach Lieferkonstellation benötigen wir zusätzlich die USt-IdNr. und gegebenenfalls weitere Steuer- oder Zollangaben. Steuernummer, USt-IdNr. und EORI-Nummer sind unterschiedliche Kennungen und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Welche weiteren Steuer- und Versandangaben für deinen Auftrag nötig sind, stimmen wir vorher ab. Eine Steuernummer allein macht eine Rechnung nicht automatisch umsatzsteuerfrei.

White-Label darf keine falschen Angaben erzeugen. Erforderliche Hersteller-, Verpackungs-, Transport- oder Zollangaben dürfen nicht entfernt, verfälscht oder durch einen unzutreffenden Absender ersetzt werden. Den möglichen Markenauftritt stimmen wir vor dem Auftrag anhand der tatsächlich verwendeten Verpackung ab.

Reihengeschäft:
Zwei Verkäufe. Ein Transport.

Ein Reihengeschäft kann vorliegen, wenn dieselbe Ware nacheinander verkauft wird, aber direkt vom ersten Lieferanten zum letzten Abnehmer gelangt. Beim Dropshipping ist das eine typische Konstellation.

Verkäufe und Rechnungsbeziehungen
Caspar · A Produktion & Lieferung
Dein Unternehmen · B Verkauf unter deiner Marke
Dein Kunde · C Empfang der Tapete
Tatsächlicher Warenweg

Caspar direkt zu deinem Kunden

Beispiel eines direkten Warenwegs ohne Zwischenlagerung bei dir. Bei einem Auslandsauftrag beauftragst du die Abholung bei Caspar und den Weitertransport. Die einzelnen Verkäufe, Rechnungen und Transportnachweise bleiben steuerlich relevant.

Zuerst wird die tatsächliche Warenbewegung beurteilt: Wo beginnt der Transport, wo endet er, wer veranlasst ihn und in welcher Rolle handelt dieses Unternehmen? Daraus wird die umsatzsteuerliche Zuordnung innerhalb der Lieferkette abgeleitet. Sie ist entscheidend dafür, wo die einzelnen Lieferungen steuerlich einzuordnen sind. Ob Umsatzsteuer anfällt oder eine Steuerbefreiung möglich ist, hängt zusätzlich von deren Voraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen ab.

Rechtlich wird bei einem Reihengeschäft eine Lieferung als bewegte Lieferung eingeordnet; die übrigen Lieferungen werden als ruhende Lieferungen beurteilt. Bei einem Zwischenhändler kann auch die gegenüber dem Lieferanten vor Transportbeginn verwendete USt-IdNr. maßgeblich sein. Ein anderes Logo auf dem Paket oder ein Abholauftrag allein legt die steuerliche Behandlung nicht automatisch fest.

Ein Reihengeschäft verbietet Neutralversand nicht. Es verlangt eine korrekte Abwicklung. Eine ausländische Lieferadresse oder eine USt-IdNr. allein berechtigt nicht automatisch zur Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Auch Privatkunden können am Ende der Reihe stehen.

Dann können abhängig von der Zuordnung der Warenbewegung auch Fernverkaufsregeln relevant werden. OSS ist kein pauschaler Ersatz für die Prüfung eines Reihengeschäfts oder möglicher Registrierungen im Ausland. Lass dein konkretes Vertriebsmodell steuerlich prüfen, bevor du neue Länder in deinem Shop freischaltest.

Grundlagen: § 3 Abs. 6a und 7 UStG sowie BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 3.14.

Deutschland oder Ausland?
Der Versandweg ist unterschiedlich.

In Deutschland ist ein Direktversand durch Caspar nach Abstimmung möglich. Für Lieferungen ins Ausland gilt unser Abholmodell: Du beauftragst die Abholung der fertigen Ware bei uns und organisierst den Transport zur vorgesehenen Lieferadresse. Das gilt auch für andere EU-Länder.

Über unseren Caspar-/DHL-Zugang bieten wir keinen neutralen Auslandsversand an. Bitte plane deshalb keine Auslands-Direktlieferung über diesen Zugang ein. Ob Verpackung, Absender und Begleitunterlagen deinem White-Label-Konzept entsprechen, muss vor dem Verkauf geklärt sein.

Unser aktueller Ablauf ab Deutschland – keine pauschale Länderfreigabe
Lieferziel Versandweg bei Caspar Vorher klären
Deutschland Direktversand an Geschäfts- und Endkunden nach Abstimmung. Vollständige Neutralität der Verpackung nicht pauschal zugesagt. Sichtbare Verpackungsaufdrucke, Einleger, Absender, Liefer- und Rücksendeadresse sowie Verpackungspflichten.
Andere EU-Länder Abholung bei Caspar und Weitertransport durch deinen beauftragten Versanddienstleister. Kein neutraler Auslandsversand über den Caspar-Zugang. Steuernummer, gegebenenfalls USt-IdNr., Warenbewegung und Transportnachweise, eigenes Versandkonto sowie Verpackungs- und EPR-Pflichten.
Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein Kundenseitig organisierte Abholung und Weitertransport; konkrete Abwicklung vorher abstimmen. Diese Länder sind keine EU-Mitgliedstaaten. Mögliche Ausfuhr- und Einfuhrzölle, Importeur, Gebühren, Angaben auf der Handelsrechnung und benötigte Angaben auf Versand- und Zollunterlagen. Steuernummer und gegebenenfalls EORI klären.
Großbritannien Abholung und Transport durch deinen beauftragten Dienstleister; kein neutraler Versand über den Caspar-Zugang. Für England, Schottland und Wales Drittlandsabwicklung, Importeur, mögliche Zölle und Gebühren sowie Handelsrechnung und Versandunterlagen. Für Nordirland gelten im Warenverkehr Sonderregeln.
Sondergebiete Kundenseitig organisierte Abholung; Gebiet und Transportweg vorab einzeln prüfen. Abweichende Mehrwertsteuer- oder Zollgebiete, beispielsweise Kanaren oder Åland, sowie notwendige Steuerangaben und Transportdokumente.
Weitere Drittländer Keine pauschale Zusage. Abholung und anschließenden Transport vor dem Verkauf mit uns abstimmen. Transportverfügbarkeit, mögliche Ausfuhr- und Einfuhrzölle, Importeur, Gebühren, Handelsrechnung, Versand- und Zollunterlagen, Produktvorgaben und etwaige Handelsbeschränkungen.

Zölle und Gebühren entstehen nicht in jeder Konstellation in gleicher Weise. Welche Positionen tatsächlich anfallen, wird für das konkrete Land, die Ware und das Verfahren geprüft. Abholung und ein eigenes Versandkonto sind keine Garantie für Steuerfreiheit oder eine vollständig neutrale Lieferung.

Gebietsabgrenzung: EU-Kommission: Geltungsbereich von Zoll- und Mehrwertsteuerregeln.

Drittlandversand:
Neutral ist nicht namenlos.

Für Auslandsaufträge organisierst du die Abholung und den Weitertransport. Geht die Ware außerhalb des EU-Zollgebiets, müssen die Beteiligten und die Ware in den erforderlichen Unterlagen zutreffend beschrieben werden. Je nach Verfahren werden unter anderem Handelsrechnung, Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Warenwert, Ursprung und Angaben zu Ausführer und Importeur benötigt.

  • Rollen festlegen: Wer ist Verkäufer, Ausführer, Anmelder und Importeur? Diese Rollen sind nicht automatisch identisch.
  • Abgaben klären: Wer übernimmt gegebenenfalls Ausfuhr- und Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer, Gebühren und Abfertigungskosten? Nicht jede dieser Positionen fällt in jedem Fall an.
  • EORI prüfen: Soweit erforderlich, muss die passende Zollregistrierung vorliegen. Eine USt-IdNr. ist keine EORI-Nummer.
  • Unterlagen abstimmen: Welche Angaben gehören auf die Handelsrechnung und welche auf Versand- und Zollunterlagen? Welche Steuerkennungen und Dokumente benötigen Transportdienstleister, Zoll und Empfänger?

Keine Fantasieangaben für mehr Neutralität. Ein falscher Absender, eine unzutreffende Ursprungsangabe oder eine künstlich niedrigere Wertangabe sind keine White-Label-Lösung. Auch DAP oder DDP ersetzen keine korrekte Zoll- und Steuerabwicklung.

Welche deiner Preise gegenüber Behörden offengelegt werden müssen und welche Unterlagen dein Kunde erhält, muss für die tatsächliche Transaktion geklärt werden. Vertraulichkeit gegenüber dem Endkunden und Auskunftspflichten gegenüber dem Zoll sind zwei verschiedene Dinge.

Informationen: Zoll: Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat und Verwendung der EORI-Nummer.

PPWR:
Auch der neutrale Karton zählt.

Die PPWR ist die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. In Deutschland ergänzt sie das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG. Nicht alle Anforderungen starten gleichzeitig; verschiedene Vorgaben werden später wirksam.

Aktueller Rahmen: EU-Kommission: Verpackungen und PPWR und ZSVR: Änderungen seit August 2026.

Konformität der Verpackung

Erzeuger · manufacturer

Diese Rolle betrifft die Beschaffenheit der Verpackung und die dazugehörigen Nachweise: insbesondere technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung.

Entsorgung im jeweiligen Land

Hersteller · producer

Diese Rolle betrifft die erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR: unter anderem Registrierung, Finanzierung der Entsorgung und Mengenmeldungen im betreffenden Mitgliedstaat.

Beide Rollen können bei einem Unternehmen liegen, müssen es aber nicht. Wer den Karton physisch befüllt, ist deshalb nicht automatisch für jede Pflicht in jedem Zielland verantwortlich. Lieferkette, Verpackungsart und Markenauftritt müssen zusammen betrachtet werden.

Rollenklärung: ZSVR: Erzeuger, Hersteller und ihre Pflichten.

Deine Marke kann deine Pflichten verändern.

Wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigener Marke herstellen lässt oder entsprechend in Verkehr bringt, kann selbst zum verpflichteten Akteur werden. Für bestimmte Kleinstunternehmen bestehen besondere Zuordnungsregeln. Das ist aber keine allgemeine Befreiung von Verpackungspflichten.

Eine deutsche Registrierung ist kein EU-Pass.

Für Deutschland sind beim jeweils Verpflichteten insbesondere LUCID-Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldungen zu prüfen. Ein Versand an Geschäftskunden macht Versandverpackungen nicht automatisch beteiligungsfrei. Auch geringe Verpackungsmengen sind keine pauschale Ausnahme.

Bei Direktlieferungen an Endabnehmer in anderen Mitgliedstaaten können dort eigene EPR-Pflichten entstehen. Verpflichtete Hersteller ohne Niederlassung im jeweiligen Land müssen grundsätzlich einen dort ansässigen EPR-Bevollmächtigten benennen. Registrierung und Meldung sind für das konkrete Zielland zu prüfen – nicht nur für den Sitz deines Shops.

Praxisinformationen: ZSVR: Versand- und Onlinehandel sowie Umweltbundesamt: Pflichten von Erzeugern, Herstellern und Händlern.

Herstelleraufdrucke sind nicht vollständig neutral.

Unsere Lieferanten beziehungsweise Hersteller Hoffmann und Wepa werden ihre Verpackungen mit dem eigenen Logo und ihren Kontaktdaten bedrucken. Ein solcher Karton bleibt für deinen Kunden erkennbar einem anderen Unternehmen zugeordnet – auch wenn kein Caspar-Logo darauf steht. Das entspricht nicht unserem Verständnis einer vollständig neutralen Verpackung.

Deshalb versprechen wir keine vollständig unbedruckten oder ausschließlich deiner Marke zugeordneten Kartons, ohne die konkret verwendete Verpackung vorher zu prüfen. Dein Einleger oder ein eigener Paketdienstzugang entfernt vorhandene Herstelleraufdrucke nicht.

Pflichtangaben und Logo nicht gleichsetzen.

Die PPWR verlangt Angaben zur Identifikation des verpflichteten Verpackungserzeugers und zur Rückverfolgbarkeit. Daraus folgt nicht, dass jedes beliebige Werbelogo gesetzlich vorgeschrieben ist. Ob eine konkrete Angabe verpflichtend ist und wo sie erscheinen muss, hängt von der einschlägigen Vorschrift und Verpackung ab. Erforderliche Angaben dürfen nicht einfach überklebt oder entfernt werden.

Zur gesetzlichen Kennzeichnung: Umweltbundesamt: Erzeugerpflichten und Identifikationsangaben nach Artikel 15 PPWR. Die angekündigten Aufdrucke unserer Lieferanten beschreiben dagegen die konkrete Verpackungspraxis bei Caspar.

„PAP 20“ oder „recyclingfähig“ allein genügt nicht. Ein Materialcode ersetzt weder die Prüfung der gesamten Verpackung noch notwendige Registrierungen und Konformitätsunterlagen. Karton, Klebeband und weitere Bestandteile müssen passend berücksichtigt werden.

Wir stellen dir die uns vorliegenden Informationen zur verwendeten Verpackung zur Verfügung. Welche Aufgaben Caspar und welche dein Unternehmen übernimmt, stimmen wir ab. Eine Vereinbarung über die Abwicklung ersetzt nicht die gesetzliche Rollenprüfung.

EUDR:
Das Material entscheidet mit.

Die EU-Entwaldungsverordnung betrifft bestimmte Rohstoffe und die in ihrem Anhang aufgeführten Erzeugnisse. Bei Tapeten können insbesondere papier- oder holzfaserbasierte Produkte relevant sein. Entscheidend sind die tatsächliche Materialzusammensetzung und die Einordnung in die erfassten Warencodes – nicht nur der Materialname im Shop.

„Vlies“, „Vinyl“ oder „ECO“ ist daher noch keine abschließende EUDR-Einstufung. Auch ein Aufdruck führt nicht automatisch dazu, dass ein erfasstes Papierprodukt von der EUDR ausgenommen ist.

Welche Fristen gelten aktuell?

30.12.2026

Große und mittlere Marktteilnehmer.

30.06.2027

Grundsätzlich Kleinst- und kleine Marktteilnehmer.

30.12.2026

Auch Kleinst- und kleine Marktteilnehmer, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung EUTR fallen.

Aus der Betriebsgröße allein lässt sich dein Stichtag deshalb nicht ableiten. Für neu hinzugefügte Produktgruppen gibt es weitere Übergangsregelungen. Prüfe immer die für dein Produkt und deine Rolle einschlägige Frist.

Geltungsbereich und Termine: EU-Kommission: Entwaldungsfreie Produkte und aktueller Anwendungsbeginn sowie EUDR mit Produktanhang.

Nicht jeder Händler muss dieselben Erklärungen abgeben.

Wer relevante Ware erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt oder als vorgelagerter Marktteilnehmer ausführt, hat andere Pflichten als ein nachgelagerter Verarbeiter oder Händler. Dazu können Sorgfaltsprüfung und eine Sorgfaltserklärung, kurz DDS, gehören.

Nachgelagerte Akteure müssen nicht automatisch für jeden Weiterverkauf eine neue DDS einreichen. Es bestehen aber rollenspezifische Informations- und Aufbewahrungspflichten. Der erste nachgelagerte Abnehmer muss insbesondere die erhaltenen DDS-Referenzen beziehungsweise einschlägigen Kennungen aufbewahren.

Aktuelle Rollenabgrenzung: EU-Kommission: EUDR-Rollen und Verantwortlichkeiten.

EUDR ist kein Verbot für neutralen Versand. Sie betrifft die betroffenen Produkte und ihre nachvollziehbare Lieferkette. Die erforderlichen Unterlagen dürfen im Geschäftsablauf hinterlegt sein; nicht jede Referenz muss als Werbeinformation auf dem Endkundenpaket stehen.

Ein Recyclinganteil allein befreit ein Material nicht pauschal. Ausnahmen für vollständig aus Abfall beziehungsweise zurückgewonnenem Material hergestellte Produkte müssen tatsächlich passen und belegbar sein. Ein Versandkarton, der ausschließlich eine andere Ware schützt oder transportiert, wird wiederum anders beurteilt als eine leer als Produkt verkaufte Verpackung. PPWR-Pflichten bleiben davon unabhängig.

Abgrenzung zu Verpackungen: EU-Kommission: EUDR-Leitlinien, Abschnitt zu Verpackungen. Bei Rollen und Fristen sind die späteren Änderungen mitzuberücksichtigen.

Was wir nicht
als neutral versprechen.

  • Neutraler Auslandsversand über unseren Caspar-/DHL-Zugang: Das bieten wir im aktuellen Ablauf nicht an. Auslandsaufträge müssen kundenseitig zur Abholung und zum Weitertransport beauftragt werden.
  • Ein vollständig neutraler Karton trotz Lieferantenaufdruck: Sichtbare Logos und Kontaktdaten anderer Hersteller bleiben sichtbar. Ein Paket ohne Caspar-Werbung ist damit nicht automatisch vollständig neutral.
  • Beliebiger Absender oder fehlende Steuerangaben: Versandlabel und Unterlagen müssen zutreffend sein. Die für unseren Auslandsablauf benötigte Steuernummer und weitere erforderliche Angaben müssen vorliegen.
  • Entfernte Pflichtangaben: White-Label ersetzt keine erforderliche Kennzeichnung, Registrierung oder nachvollziehbare Lieferkette.
  • Eine automatische Rechnung ohne Umsatzsteuer: Das Zielland oder die Abholung allein reicht hierfür nicht. Lieferkette, Warenbewegung und Nachweise müssen richtig eingeordnet werden.

Möchtest du einen ausschließlich eigenen Markenauftritt, besprechen wir zuerst die tatsächlich verfügbare Verpackung und den von dir beauftragten Versandweg. Wir bestätigen nur das, was im konkreten Auftrag tatsächlich umsetzbar ist.

Vor dem ersten Paket:
Diese Punkte brauchen Klarheit.

Für neue Länder oder ein neues White-Label-Modell sollte die Prüfung vor dem ersten Verkauf erfolgen – nicht erst, wenn die fertige Tapete am Versandplatz liegt.

  1. Unternehmen & Steuerstatus Wer verkauft an wen? Unternehmenssitze, Steuernummer, gegebenenfalls USt-IdNr. und Unternehmer- oder Privatkundenstatus festhalten. Die Warenbewegung steuerlich prüfen lassen.
  2. Lieferziel & Warenweg Genaues Land, Gebiet und Lieferadresse nennen. Rechnungsempfänger und Warenempfänger getrennt erfassen.
  3. Transport & Absender Für Ausland Abholung bei Caspar und Weitertransport über deinen beauftragten Dienstleister organisieren. Eigenen Versandzugang, Versandlabel, Rücksendeadresse und Lieferklauseln abstimmen.
  4. Verpackung & EPR Tatsächliche Herstelleraufdrucke und Kontaktdaten auf dem Karton prüfen. Rollen, Registrierungen, Beteiligung, Meldungen und gegebenenfalls Bevollmächtigte je Zielland klären. Keine vollständige Neutralität voraussetzen.
  5. Material & EUDR Warencode, Materialaufbau und einschlägige Rolle klären. Erforderliche Lieferketteninformationen aufbewahren.
  6. Zoll & Importkosten Ausführer, Importeur, mögliche Ausfuhr- und Einfuhrzölle sowie Gebühren klären. Angaben auf der Handelsrechnung und benötigte Angaben auf Versand- und Zollunterlagen vorher festlegen.

Unser Tipp: Starte mit einem abgestimmten Versandmodell und erweitere es Land für Land. Ein neuer Absatzmarkt kann neue Pflichten auslösen, auch wenn Motiv, Material und Karton gleich bleiben.

Kurz gefragt.
Klar beantwortet.

Kann Caspar direkt an meine Endkunden liefern?

Innerhalb Deutschlands ist das nach Abstimmung möglich. Ob die verwendete Verpackung deinem Markenauftritt entspricht, prüfen wir vorher. Für Auslandsaufträge beauftragst du die Abholung bei Caspar und den Weitertransport selbst.

Kann ich über den Caspar-Zugang neutral ins Ausland versenden?

Nein. Über unseren derzeitigen Caspar-/DHL-Zugang ist dieser neutrale Auslandsversand nicht möglich. Die benötigte abweichende Absenderadresse lässt sich dort nicht entsprechend speichern und verwenden. Du organisierst deshalb die Abholung und den weiteren Versand über deinen eigenen Zugang beziehungsweise Vertrag.

Welche Steuerangaben braucht Caspar für einen Auslandsauftrag?

Für unseren Auslandsablauf musst du uns deine Steuernummer angeben. Je nach Konstellation benötigen wir zusätzlich deine USt-IdNr. und gegebenenfalls EORI oder weitere Angaben. Welche Kennung für welchen Zweck benötigt wird, klären wir vorab; die Angaben sind nicht untereinander austauschbar.

Ist eine Verpackung ohne Caspar-Logo automatisch neutral?

Nein. Wenn der Verpackungslieferant sein Logo und seine Kontaktdaten aufdruckt, ist ein anderes Unternehmen sichtbar. Das ist keine vollständig neutrale Verpackung. Wir stimmen deshalb den tatsächlichen Karton und seine Aufdrucke vor dem Auftrag mit dir ab.

Ist ein Reihengeschäft ein Hindernis für White-Label?

Nicht automatisch. Zuerst werden Warenweg und Transportverantwortung beurteilt. Daraus ergibt sich die steuerliche Zuordnung der einzelnen Lieferungen. Markenauftritt und steuerliche Unterlagen sind getrennt zu betrachten; eine Abholung führt nicht automatisch zu einer steuerfreien Rechnung.

Übernimmt Caspar automatisch alle Verpackungspflichten?

Nein. Wer welche Pflicht trägt, ergibt sich aus dem konkreten Modell, der Lieferkette und dem Zielland. Produktion bei Caspar oder ein von dir beauftragter Transport ersetzt diese Rollenprüfung nicht.

Ist die EUDR nur bei Lieferungen ins Ausland relevant?

Nein. Auch das Bereitstellen erfasster Produkte auf dem EU-Markt kann betroffen sein. Entscheidend sind Produkt, Rolle und anwendbarer Stichtag – nicht allein die Grenze, über die ein Paket fährt.

Wie läuft ein Auftrag für die Schweiz ab?

Du organisierst die Abholung bei Caspar und den Weitertransport. Vorher klären wir die erforderlichen Auftragsangaben und Unterlagen. Importeur, mögliche Ausfuhr- und Einfuhrzölle, Gebühren sowie Handelsrechnung und Versand- beziehungsweise Zollangaben müssen für den konkreten Vorgang festgelegt sein. Neutralen Auslandsversand über den Caspar-Zugang bieten wir nicht an.

Deine Marke · Unser Produktionsworkflow

Neutral versenden.
Vorher passend abstimmen.

Du möchtest Tapeten unter deiner eigenen Marke verkaufen? Schick uns dein Vertriebsmodell, deinen Unternehmenssitz, die vorgesehenen Lieferländer und bei Auslandsaufträgen deine Steuernummer. Wir stimmen Produktion, die tatsächlich verwendete Verpackung und Einleger ab. Für Ausland planst du die Abholung und den Weitertransport über deinen beauftragten Dienstleister ein. Vollständig neutrale Kartons mit ausschließlich deiner Marke sind nicht pauschal zugesagt. Die individuelle rechtliche und steuerliche Prüfung erfolgt mit deinen zuständigen Beratern.